Plastische Chirurgie
Informieren Sie sich über die plastische, rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie mit ihren neuen modernen und innovativen Methoden, nach einem Unfall oder mit dem Alter enstandenen ästhetischen Problemen.
Die Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie deckt ein breites Feld ab. Sie leistet für weibliche und männliche Patienten aller Altersstufen unverzichtbare Dienste, denn sie kann sowohl Leben retten als auch die Lebensqualität verbessern. Die Patienten werden aus ganz verschiedenen Abteilungen überwiesen: Von der Notfallstation und von Ärzten chirurgischer und nicht chirurgischer Fachrichtungen. Fachärzte für plastische, ästhetische und Wiederherstellungschirurgie mit FMH-Titel haben eine anerkannte, fundierte, mindestens 6jährige Ausbildung und eine spezielle Prüfung absolviert. Sie ergänzen ihre Ausbildung regelmässig durch Kurse und Kongresse.
Die ästhetische/plastische Chirurgie
hat sich seit den späten 40er Jahren enorm entwickelt. Sie behandelt inzwischen immer komplexere Probleme und ist für den Fortschritt in folgenden Gebieten von grosser Bedeutung: Bessere Kenntnise der Anatomie, Verbesserung der Anästhesie-Techniken, Bekämpfung von Infektionen nach Operationen, Fortschritte in der Mikrochirurgie und Entwicklung neuer Instrumente. Die Erwartungen und Anforderungen an die ästhetische/plastische Chirurgie werden immer grösser – und können immer besser erfüllt werden.
Die Wiederherstellungschirurgie
befasst sich mit äusserlichen Missbildungen, Unfallursachen, Haut- und sonstigen anatomischen Verlusten, die z.B. durch Tumoren verursacht wurden. Sie findet ebenfalls Anwendung in der Dermatologie und in der Gefässchirurgie.
Die plastische Chirurgie
beschäftigt Ärzte, so genannte Plastiker, die auch in Forschung und Lehre aktiv sind. Dabei geht es z.B. um Anatomie und eilungsprozesse. Plastiker arbeiten oft für humanitäre Programme und Projekte, ebenso in der Schweiz wie in Entwicklungsländern. Behandelt werden beispielsweise Gesichtszerstörungen, Verbrennungen, Entstellungen durch Lepra und andere Krankheiten.
Die Schönheitschirurgie
korrigiert Schönheits«fehler» und individuell als Problem empfundenes Aussehen. Es liegen hier keine Missbildungen oder Verletzungen vor.
Wer bezahlt den Eingriff?
Leistungen, die im KVG vorgesehen sind, werden von den Versicherungen übernommen – es muss also eine anerkannte Therapie der Wiederherstellungschirurgie vorliegen, um eine Krankheit oder die Folgen eines Unfalls zu behandeln. Die IV trägt in der Regel die Behandlung von Missbildungen. Fragen Sie Ihren behandelnden Facharzt, er informiert Sie über die Möglichkeiten der Kostenübernahme und die nötigen Schritte.
Manche Zusatzversicherungen (halbprivat und privat) schliessen die Kostenübernahme von Eingriffen plastischer, rekonstruktiver und ästhetischer Art aus. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag unbedingt vor dem Unterschreiben!
Da die Massnahmen der Schönheitschirurgie nicht krankheitsbedingt sind und auch keine Unfallfolgen behandeln, werden diese Leistungen von keiner Krankenversicherung übernommen.
Lassen Sie sich für einen solchen Eingriff vom betreffenden Arzt oder der betreffenden Klinik einen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser beinhaltet den chirurgischen Eingriff, die Nachsorge, den Spitalaufenthalt und die Anästhesie. Die Preisunterschiede können beachtlich sein.
Mögliche Komplikationen
Grundsätzlich bedeuten schönheitschirurgische Eingriffe ein hohes Risiko, denn im Prinzip wird ein an sich gesunder Körper «verletzt». Zudem sind Komplikationen oder zusätzliche Nachoperationen keine Seltenheit. Jeder Eingriff kann anders verlaufen, daraus entstandene Komplikationen bedeuten einen Mehraufwand, der nicht im Kostenvoranschlag enthalten ist. Ihr Facharzt klärt Sie über mögliche Risiken im Vorfeld auf.